Was wir tun
Unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen: Das treibt uns an. Wann immer Sie rechtlichen Rat benötigen, sind wir für Sie da.
Ob Unternehmen oder Privatperson, ob individuelle Beratung oder Vertretung vor Gericht: Als langjährig erfahrene Anwälte und Steuerberater kennen wir Ihre Rechte und setzen uns konsequent für sie ein. Dabei nutzen wir die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und beraten Sie umfassend und kompetent – vom Allgemeinen Zivilrecht über Arbeits-, Erb-, Familienrecht und mehr bis hin zum Strafrecht.
Fundiertes Fachwissen, Sorgfalt und Zuverlässigkeit zeichnen uns aus. Je nach Rechtsgebiet und Beratungsbedarf nimmt sich ein entsprechend qualifizierter Ansprechpartner für Sie Zeit.
Rechtsgebiete
Gern betreuen wir Sie – außergerichtlich wie vor Gericht – in folgenden Rechtsfragen und -bereichen:
Allgemeines Zivilrecht
- Gewerbliches und privates Mietrecht
- Dienst- und Werkvertragsrecht
- Kaufrecht
- Schadensersatzansprüche aus Unfällen oder Straftaten
- Vertragsrecht/Vertragsgestaltung
- Zwangsvollstreckung
Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzverfahren
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Betriebsverfassungsrecht
- Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung
Arzt- und Arzthaftungsrecht
- Geltendmachung von Schadensersatz
- Schmerzensgeld
Bankrecht
- Verbraucherkreditgeschäft
- Überprüfung von Bürgschaften
- Kreditsicherheiten
- Umschuldungen
- Verhandlung mit Kreditinstituten
Erbrecht
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Unternehmensnachfolgeplanung
- Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
- Pflegeverpflichtungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten
- Nachlasspflegschaften
- Testamentsvollstreckung
- Erbschaftsteuerrecht
Familienrecht
- Scheidung
- Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Eheverträge
- Sorge- und Umgangsrecht
- Verfahrenspflegschaften
- Betreuungsrechtliche Fragestellungen
- Vorsorgeverfügungen wie Patientenverfügung, Vollmacht etc.
- Übernahme von Verfahrens- und Ergänzungspflegschaften in gerichtlichen - Verfahren
- Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ehescheidungen
Gesellschaftsrecht
- Vertragsgestaltung
- Umstrukturierung von Gesellschaften
- Neugründung
- Gesellschaftsstreitigkeiten
- Beratung von Geschäftsführen/Gesellschaftern
Steuerrecht
- Finanzgerichtliche Prozessbegleitung
- Steuerstrafrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Vertretung im Bußgeldverfahren
- Verteidigung in Strafsachen
- Nebenklagevertretung und Adhäsionsklagen der durch Straftaten Geschädigten
Verbraucherinsolvenzen
- Beratung und Vertretung der Schuldner gegenüber Gläubigern im Hinblick auf einen außergerichtlichen Vergleich
- Vertretung der Schuldner im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren
- Beratung und Vertretung in der Vollstreckung von Schuldnern und Gläubigern
- Vertretung von Gläubigern und Schuldner im Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiung
Fachvorträge
Profitieren Sie von unserem juristischen Know-how. In Schulungen und Fachvorträgen informieren wir Sie, Ihre Kunden und Mitarbeiter zu wichtigen Rechtsthemen. Hier eine Auswahl unserer Vortragsthemen:
Arbeitsrecht
- Schulung von Betriebsräten etc.
- Betriebsbedingte Kündigung: Tipps & Stolpersteine
Erbrecht
Erben und Vererben
Patientenverfügung/Vollmacht
Heute schon an morgen denken
Pflege
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Mietrecht
- Probleme rund um die Beendigung von Mietverhältnissen
- Nebenkostenabrechnung: Tipps & Stolpersteine
Familienrecht
- Elternunterhalt – Wenn Kinder für ihre betagten Eltern bezahlen müssen
- Ergänzungspflegschaft
Gern bereiten wir auch individuelle Vorträge für Sie vor. Sprechen Sie uns an.
Downloads
Sie möchten sich weiter informieren? Hier finden Sie eine Auswahl aktueller Flyer der SHP Beratergruppe zum Download als PDF.
Rechtsthemen
- Rechtsberatung
- Unternehmensnachfolge
- Steuerstrafrecht
Steuerthemen
- Steuerberatung
- Ärzte und Heilberufe
- Vermögensplanung
- Betriebsberatung
- Internationales Steuerrecht
- Finanz- und Lohnbuchhaltung